Bei der Vielzahl an Behörden ist es oft nicht so einfach die entsprechende Einrichtung für sein Anliegen zu finden. Die Wahl muss nach Art des Falls oder der Beschwerde unterschieden werden und kann je nach Bundesland abweichen.

Das Ordnungsamt gehört zu den wichtigsten Anlaufstellen und ist Teil der kommunalen Verwaltungen. Die Aufgabenbereiche und Befugnisse unterscheiden sich nach Ländern. Hier werden Beschwerden zu Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum bearbeitet.

Beispiele für landeseigene Zuständigkeiten

Die Verkehrslenkung Berlin steuert das fließende Verkehrsgeschehen auf Hauptstraßen.
Die einzelnen Bezirksämter sind für Nebenstraßen und den ruhenden Verkehr zuständig. Das Berliner Straßen und Grünflächenamt (Tiefbauamt) ist für die Verwaltung, Unterhaltung und Aufsicht von Straßen zuständig, zudem gehört die Pflege, Unterhaltung und Entwicklung von Grünflächen.

In Bremen und Köln ist das Amt für Straßen und Verkehr für Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb und Verwaltung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zuständig. Auch die Unterhaltung von Verkehrseinrichtungen (Ampeln, Schilder etc.) gehört zum Aufgabenbereich.

In Hessen plant, baut und unterhält das Straßen- und Verkehrsmanagement das außerörtliche Straßennetz.

Generell ist immer der Träger oder Eigentümer des jeweiligen Verkehrsraums sicherungspflichtig, also Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden oder auch private Eigentümer.

Problembezogene Zuständigkeiten finden Sie in unserer Übersicht für Hindernisfreie Gehwege.