Formulierungsvorschläge für eine Gemeinderatsanfrage in Ihrer Kommune zum Thema „Falschparken auf Gehwegen“

In den Straßen _________ ist das unerlaubte Halten und Parken von Kfz auf Gehwegen immer häufiger zu beobachten.

Die Geh- und Radwege in unserer Stadt / Gemeinde sind häufig von Falschparkern blockiert, Ordnungsamt bzw. Polizei scheinen das illegale Abstellen von Kfz nicht unter Kontrolle zu haben.

Fragenkatalog:

1a. Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, inwieweit das illegale Parken auf Geh- und Radwegen zugenommen hat?

1b. Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, ob das illegale Parken auf Geh- und Radwegen aufgrund der durch die Personalreduzierung in den letzten Jahren geringeren Überwachungs-Kapazität oder aus anderen Gründen auf den jeweiligen Verkehrsflächen zugenommen hat?

1c. Das Gehwegparken ist besonders zu Tagesrandzeiten bzw. am Wochenende zu beobachten. Besonders problematisch ist dieses Fehlverhalten insbesondere in der ________Straße am Wochenende/ abends. Inwieweit ist die Kontrolle des Gehwegparkens in den frühen Morgenstunden und spätabends bzw. am Wochenende personell sichergestellt? Wie sind die Dienstzeiten der ausführenden Mitarbeiter? Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiter am gesamten ausführenden Personal, die abends, frühmorgens und am Wochenende zur Kontrolle des Gehwegparkens eingesetzt werden?

2a. Wie viele Bußgeldbescheide wegen der Ordnungswidrigkeit "Unzulässig geparkt auf Geh- bzw. auf Radflächen" haben die Polizei und die Ordnungskräfte jährlich in den letzten fünf Jahren ausgestellt?

2b. Wie viele Bußgeldbescheide wurden jährlich in den letzten fünf Jahren am Wochenende ausgestellt? Wie viele Bußgeldbescheide wurden jährlich in den letzten fünf Jahren wochentags zwischen 18 Uhr und 7 Uhr ausgestellt?

2c. Wie ist die Kontrolle der Falschparker zwischen den Behörden aufgeteilt? Wie viele Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei, wie viele das Ordnungsamt jährlich in den letzten fünf Jahren gemeldet?

3. In wie vielen Fällen hat die Polizei jährlich in den letzten fünf Jahren Fahrzeuge von den jeweiligen Verkehrsflächen z.B. aus dringenden Verkehrssicherheitsgründen entfernen lassen?

4a. Gibt es seitens der zuständigen Behörden Anweisungen oder seitens der Polizei Hinweise an die Diensthabenden, bei ordnungswidrig auf Geh- oder Radwegen abgestellten Fahrzeugen nur eingeschränkt einzuschreiten? Wie wird der Ermessensspielraum für die ausführenden Mitarbeiter hinsichtlich des illegalen Gehwegparkens von der Verwaltung interpretiert? Gibt es z.B. konkrete Maßangaben zu „Restbreiten“ von Gehwegen, über deren Breitenangabe das Falschparken nicht verfolgt werden soll?

4b. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen weit gefasster Ermessensspielräume auf die „Parkmoral“ der Kfz-Fahrer hinsichtlich des Gehwegparkens ein?

5. In den Straßen_______ wurde (in letzter Zeit/ vor xx Jahren) das Parken auf Gehwegen mit dem Zeichen 315 StVO von der Verwaltung legalisiert. Wie sind die Erfahrungen der Verwaltung mit dieser Anordnung: Werden die Parkanweisungen von den Kfz-Fahrern tatsächlich befolgt? Können Fußgänger sicher und komfortabel die Fahrbahn queren? Wie schätzt die Verwaltung die allgemeinen Auswirkungen des Zeichens 315 StVO auf die „Parkmoral“ der Kfz-Fahrer hinsichtlich des Parkens auf Gehwegen ein?

5.a In den Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO steht seit der Fassung vom 17. Juli 2009 zum Zeichen 315: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.“ Nach den gültigen Straßenbau-Richtlinien muss ein solcher Gehweg(rest) mindestens 2,20 Meter breit sein. Hat die Verwaltung bei der ggf. Neuanordnung nach Zeichen 315 seit dem Inkrafttreten der StVO-Reform diese Änderung berücksichtigt? Wenn ja: Wie und mit welchen Ergebnissen? Plant die Verwaltung die bereits bestehenden Anordnungen nach Zeichen 315 im Sinne der neuen VwV zu überprüfen und ggf. anzupasssen? Wenn ja: Wie und mit welchem Zeitplan? Wenn nein: Warum nicht?

6a. In den Straßen_______ wurde (in letzter Zeit/ vor x Jahren) Parkraummanagement von der Verwaltung eingeführt. Wie viele Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum gab es vor dieser Maßnahme in dem Bereich? Wie viele (bewirtschaftete) Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum sind jetzt in der Parkzone vorhanden?

6b. Seit der Einführung des Parkraummanagements ist z.B. in der Straße _____ Ecke____ die Fahrbahnquerung für Fußgänger erschwert. Wurde bei der Anordnung der Stellplätze seitens der Verwaltung stets auf die Freihaltung der Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr geachtet?

6c. Gibt es seitens der zuständigen Behörden Anweisungen oder seitens der Polizei Hinweise an die Diensthabenden, gegen ordnungswidrig auf Geh- oder Radwegen abgestellte Fahrzeuge im Bereich des Parkraummanagements eher vorzugehen als gegen Verstöße außerhalb dessen?

7a. Unter- und Oberbau von Gehwegen sind in der Regel nicht für Belastungen durch (schwere) Kfz ausgelegt. Schäden an Unter- und Oberbau sind beim illegalen wie angeordneten Gehwegparken meist unausweichlich. Ist der Verwaltung dieser Umstand bekannt und wie gedenkt sie diese unnötige kommunale Haushaltsbelastung zu senken?

7b. Wie hoch waren die Ausgaben für die Reparatur von Gehwegschäden durch Falschparker bzw. Parken nach Zeichen 315 StVO in den letzten fünf Jahren? Aus welchem Etatposten wurden sie finanziert?

7c. In der ______Straße sind die Gehwege durch Gehwegparken so stark beschädigt, dass die Verwaltung ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und reparieren lassen muss. Wann beginnt die Verwaltung mit der Einleitung der nötigen Schritte?

8. Immer häufiger blockieren Kfz von Dienstleistern mit Ausnahmegenehmigungen die Gehwege Wie viele Kfz-Halter haben von der zuständigen Behörde aktuell Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 erteilt bekommen? Welche Kriterien werden bei der Erteilung angewendet? Unter welchen Auflagen für die Halter werden die Ausnahmegenehmigungen erteilt? Für welche Zeiträume werden die Ausnahmegenehmigungen erteilt

 

Formulierungsvorschläge für eine Gemeinderatsanfrage in Ihrer Kommune zum Thema „Hindernisse auf Gehwegen“

1. Wie viele Sondernutzungen wurden in den letzten x Jahren beantragt und erlaubt? Nimmt die Anzahl der Sondernutzungsanträge zu oder ab? Um wie viel Prozent?

2. Hat die Anzahl der Sondernutzungsgenehmigungen auf Gehwegen in den letzten x Jahren zu- oder abgenommen? Um wie viel Prozent?

3. Wie viele Gehwegmöblierungen wurden insgesamt auf Gehwegen widerrechtlich aufgestellt? Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, in welchem Umfang Sondernutzungsgenehmigungen missbraucht werden, in dem größere bzw. andere Flächen genutzt werden als genehmigt?

4. Wie viele Ordnungswidrigkeiten bezüglich der Aufstellung und/oder der Absicherung von Baustellen auf Gehwegen wurden im letzten Jahr von der Polizei, wie viele vom Ordnungsamt angezeigt?

5. Sind die Kriterien für die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für den Gehwegbereich innerhalb der Verwaltung einheitlich? Nach welchen Regelwerken und Dienstvorschriften richtet sich die Verwaltung? Wie breit muss die restliche, nutzbare Gehbahn nach den internen Vorschriften zur Erteilung der Sondergenehmigungen?

6. Sind die Kriterien für die Genehmigung von Baustellen im Gehwegbereich innerhalb der Verwaltung einheitlich? Wie ist die Genehmigung zwischen den Behörden aufgeteilt? Nach welchen Regelwerken und Dienstvorschriften richtet sich die Verwaltung? Wie breit muss die restliche, nutzbare Gehbahn laut den internen Vorschriften zur Erteilung der Sondergenehmigungen sein?

7. Hat die Verwaltung Kenntnis über die Zahl der Unfälle auf Gehwegen aufgrund von bzw. im Zusammenhang mit (ungesicherten) Baustellen?

8. Sind die Kriterien für die Genehmigung von Fahrradabstellanlagen im Gehwegbereich innerhalb der Verwaltung einheitlich? Wie ist die Genehmigung zwischen den Behörden aufgeteilt? Nach welchen Regelwerken und Dienstvorschriften richtet sich die Verwaltung? Werden bei der Genehmigung auch die Maße großer Fahrräder und Fahrradanhänger sowie der Raumbedarf zum Ein- und Ausparken des Rades hinsichtlich der nutzbaren Breite der Gehbahn berücksichtigt? Wie breit muss die restliche, nutzbare Gehbahn laut den internen Vorschriften der Verwaltung zur Erteilung der Aufstellung sein?

9. In welchen Zeitabständen werden die Gehwege systematisch begangen, um der Verkehrssicherungspflicht der Verwaltung nachzukommen? Werden die Begehungen protokolliert?

10. Wie hoch waren die Ausgaben für die Reparatur von Gehwegschäden in den letzten x Jahren?

11. In wie vielen Fällen wurden bei der Polizei oder beim Ordnungsamt in den letzten x Jahren von Bürgerinnen und Bürgern Beschwerden bzw. Anzeigen über Hindernisse auf Gehwegen eingereicht?