Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind die stationären und mobilen Objekte im Straßenraum in stark genutzten Geschäftsstraßen ein großes Problem. Blinde Menschen mit Langstock fühlen an Tischen und Geschäftsauslagen keine Kante am Fußboden, Menschen in Rollstühlen kommen nicht mehr durch den zu engen Durchgang, Kinder können an Übergängen nicht über die aufgestellten Versorgungs-Anlagen hinwegsehen, Fußgängerinnen und Fußgänger können nicht mehr zu zweit nebeneinander gehen. All dies entspricht nach den geltenden baulichen Richtlinien nicht dem „Stand der Technik“ (vgl. Wie breit müssen Gehwege sein?).
In den Tiefbau- oder Ordnungsämtern der Kommunen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig damit völlig überfordert, die Zustände regelmäßig zu überprüfen und die selbst festgelegten Regeln durchzusetzen. Deshalb ist es erforderlich, dass Betroffene tätig werden und sich bei der zuständigen Behörde beschweren und bei gefährdenden Zuständen nötigenfalls sogar die Polizei zu Hilfe rufen.