Rechtslage im Überblick
Gehwegparken in Deutschland: Regeln, Bußgeld und wann das Parken auf dem Gehweg nach StVO erlaubt ist
Ob Gehwegparken erlaubt ist, richtet sich allein nach der Straßenverkehrs-Ordnung. Wer wissen will, ist Gehwegparken erlaubt oder nicht, findet die Antwort in § 12 StVO: Das Parken auf dem Gehweg ist verboten – es sei denn, ein Verkehrszeichen ordnet die Ausnahme ausdrücklich an.
Gehwegparken: die Regeln der StVO im Überblick
Der Gehweg dient dem Fußverkehr. Deshalb sind die Gehwegparken Regeln in der StVO eindeutig: Kraftfahrzeuge gehören auf die Fahrbahn oder auf ausgewiesene Parkflächen, nicht auf den Gehweg. Diese Gehwegparken Regeln gelten unabhängig davon, ob ein Fahrzeug ganz oder nur mit zwei Rädern aufgesetzt abgestellt wird.
Von dieser Grundregel gibt es genau eine praktische Ausnahme. Erlaubt ist das Parken auf dem Gehweg dort, wo das Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das aufgesetzte Parken zulässt. Wo dieses Schild fehlt, bleibt das Gehwegparken eine Ordnungswidrigkeit – auch dann, wenn andere Fahrzeuge bereits dort stehen.
Wann ist Gehwegparken erlaubt?
Die Frage, ob im Einzelfall Gehwegparken erlaubt ist, lässt sich am Straßenrand beantworten: Nur ein angeordnetes Verkehrszeichen macht das Parken auf dem Gehweg zulässig. Viele fragen sich: ist Gehwegparken erlaubt, wenn ohnehin genügend Platz bleibt? Die Antwort ist Nein – ohne Schild ist Gehwegparken nicht erlaubt. Selbst bei erlaubtem Parken muss zudem eine ausreichende Restbreite für Fußgängerinnen und Fußgänger frei bleiben.
Strengere Regeln und höhere Bußgelder seit 2021
Mit der Novelle des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber das unerlaubte Parken auf dem Gehweg spürbar teurer gemacht. Wo früher rund 20 Euro fällig waren, sind es heute mindestens 55 Euro; kommt eine Behinderung anderer hinzu, steigt der Satz auf bis zu 100 Euro, und es droht ein Punkt in Flensburg. Die Verschärfung ist ein deutliches Signal: Der Schutz des Fußverkehrs hat an Gewicht gewonnen, und die Ordnungsämter gehen vielerorts konsequenter gegen Falschparker vor. Für Autofahrende bedeutet das, dass sich ein kurzes Abstellen „nur mal eben" auf dem Gehweg schnell nicht mehr rechnet.
Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung das Abschleppen bereits bei einer erheblichen Behinderung als verhältnismäßig ansieht. Wer eine abgesenkte Bordsteinkante, eine Feuerwehrzufahrt oder den Weg für einen Rollstuhl blockiert, riskiert also nicht nur das Bußgeld, sondern auch die Kosten für den Abschleppdienst.
Was Betroffene und Anwohner tun können
Fußgängerinnen und Fußgänger sind einem zugeparkten Gehweg nicht hilflos ausgeliefert. Wer regelmäßig ausweichen muss, kann den Einzelfall beim Ordnungsamt melden – idealerweise mit Foto, Kennzeichen sowie Ort und Uhrzeit. Bei dauerhaften Problemstellen lohnt sich zusätzlich eine schriftliche Eingabe, die nicht ein einzelnes Fahrzeug, sondern den Zustand insgesamt adressiert und die Behörde zu regelmäßigen Kontrollen anregt. Die einzelnen Themenseiten dieser Übersicht zeigen Schritt für Schritt, welche Rechte bestehen, welche Bußgelder gelten und mit welchen Vorlagen sich eine Beschwerde sachlich und wirkungsvoll formulieren lässt.
Warum das Problem so verbreitet ist
Dass Gehwege in vielen Städten zugeparkt sind, hat vor allem mit dem hohen Parkdruck in dicht bebauten Wohngebieten zu tun. Über Jahre wurde das Aufsetzen auf den Gehweg vielerorts stillschweigend geduldet, sodass sich eine Gewohnheit einschlich, die dem geltenden Recht widerspricht. Diese faktische Duldung ändert jedoch nichts an der Rechtslage: Ein Verbot bleibt ein Verbot, auch wenn es lange nicht durchgesetzt wurde. In den vergangenen Jahren haben immer mehr Kommunen begonnen, konsequenter zu kontrollieren – auch, weil der Druck von Fußgänger- und Behindertenverbänden gestiegen ist und die Rechtsprechung dem Schutz des Fußverkehrs hohes Gewicht beimisst. Wer die Regeln kennt, kann sich in dieser Gemengelage sicher bewegen und im Zweifel auf sein Recht auf einen freien Weg pochen.
Wichtige Themen im Überblick
Bußgeld fürs Gehwegparken und die Fakten zur StVO
Die Straßenverkehrs-Ordnung und die zugehörige Verwaltungsvorschrift regeln die Nutzung von Gehwegen unmissverständlich. Beim Gehwegparken Bußgeld zählt vor allem, ob andere behindert werden – das Gehwegparken Bußgeld steigt dann spürbar an.
- § 12 StVO Das Parken auf dem Gehweg ist untersagt, sofern es nicht durch Zeichen 315 erlaubt wird.
- Mindestbreite 1,50 m Für den Fußverkehr soll eine nutzbare Restbreite von mindestens 1,50 m frei bleiben, damit sich Kinderwagen und Rollstuhl begegnen können.
- Bußgeld ab 55 Euro Unzulässiges Gehwegparken kostet seit 2021 mindestens 55 Euro, bei Behinderung bis 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Zeichen 315
Erlaubt das Parken auf dem Gehweg für Fahrzeuge bis 2,8 t – nur wo es angeordnet ist.